Pro.TrainingTours-Programme sind geprüfte Primärpräventionsmaßnahmen
Nach § 20 SGB V haben gesetzlich versicherte Personen im Rahmen der Primärprävention Anspruch auf eine
teilweise Übernahme der Kurs-/Seminargebühren (bis zu 80% bzw. maximal 75,- EUR). Bezuschusst werden die
Handlungsfelder Bewegung, Ernährung, Entspannung und Suchtprävention. Hierbei ist zubeachten, dass je
Handlungsfeld nur eine Maßnahme pro Jahr unterstützt wird. Maximal können innerhalb eines Jahres für zwei
Handlungsfelder Zuschüsse gewährt werden.
Die Präventivprogramme der Anbieter werden von den Krankenkassen hinsichtlich Inhalt und Qualifikation des
Personals geprüft und für bezuschussungswürdig eingestuft.
Für die Angebote bei Pro.TrainingTours bedeutet dies:
- Die Inhalte der Running & NordicWalking-Seminaren erfüllen die Kriterien für das Handlungsfeld "Bewegung" und können somit nach Prüfung durch die Krankenkassen entsprechend bezuschusst werden.
In der Praxis bedeutet dies:
- Besuchen Sie unsere Running & NordicWalking Seminare, erhalten Sie i.d.R. Euro 75,00 von Ihrer Krankenkasse erstattet. Sie haben dann noch die Möglichkeit im selben Jahr an einer weiteren Maßnahme mit einem anderen Handlungsfeld teilzunehmen, um auch für diese erneut einen Zuschuss von Euro 75,00 zu erhalten.
Von der BARMER-Ersatzkasse - Deutschlands größter Krankenkasse - wurden die Inhalte der Running & NordicWalking Seminare unter Berücksichtigung der im Präventionsleitfaden definierten Kriterien geprüft und als Primäre Präventionsmaßnahme anerkannt und als förderungswürdig eingestuft.
In der Regel erfolgt durch alle gesetzlichen Krankenkassen eine Bezuschussung der Seminare, deren Inhalte bereits von einer Krankenkasse geprüft wurden. Sprechen Sie daher mit Ihrer Krankenkasse.
Nach erfolgreicher Seminarteilnahme erhalten gesetzlich Versicherte eine entsprechende Teilnahmebestätigung von uns. Mit dieser können Sie den Antrag auf Zuschüsse bei ihrer Krankenkasse einreichen.